Spleiß- und Messtechnik
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma cconnect
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Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit der Firma cconnect. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich von cconnect bestätigt werden.
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1. Verbindlichkeit der Angaben:
Angaben in Prospekten, Anzeigen, Fotos und dergleichen sind - auch bezüglich der Preisangaben - unverbindlich. Es sei denn, die Angaben werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen, Spezifikationen und dergleichen stellen den technischen Stand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dar. Konstruktionsänderungen behält sich die Firma cconnect ausdrücklich vor, sofern die Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich verändert wird.
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2. Preise:
Es gelten die vereinbarten Preise für die im Vertrag angegebenen Stückzahlen, Masse und Konstruktionsarten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ändern sich nach Vertragsabschluss die Stückzahlen, Masse oder Konstruktionsarten, so werden die vereinbarten Preise der Änderung entsprechend herabgesetzt oder erhöht.
Die angegebenen Preise gelten für vier Wochen ab Vertragsabschluss. Danach ist die Firma cconnect berechtigt, eventuelle Preisanpassungen vorzunehmen.
3. Lieferzeit:
Sofern die Firma cconnect mit der Lieferung und Installation gegenüber dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt sich verspätet, hat der Besteller zunächst eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei Firma cconnect beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, wenn die Firma cconnect oder ihr Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Ansonsten steht dem Kunden kein Schadensersatzanspruch aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen zu. Die erweiterte Haftung nach § 287 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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4. Gewährleistung:
Der Kunde hat die von cconnect angeschlossenen LWL-Spleißboxen unverzüglich nach Mitteilung durch die Firma cconnect zu prüfen. Die Firma cconnect erstellt nach Fertigstellung des Auftrags eine Messung und protokolliert das Ergebnis. Das Protokoll wird per E-Mail an den Kunden versandt. Der Kunde anerkennt das Protokoll und die Messung als verbindlich, sofern er nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt des Protokolls Einwendungen erhebt.
Der Kunde garantiert gegenüber Firma cconnect, dass für die Installation der Spleißboxen Reservekabel mit einer Länge von 3 bis 5m (ab Fußboden) zur Verfügung stehen. Sollte das Reservekabel diese Länge nicht aufweisen, hat die Firma cconnect entweder die Wahl, von dem Auftrag zurückzutreten oder eine angemessene zusätzliche Vergütung zu verlangen.
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5. Messverfahren und Abnahmedokumentation
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgen sämtliche Messungen im Rahmen unserer Leistungen ausschließlich mittels OTDR (Optical Time Domain Reflectometry).
Eine zusätzliche Dämpfungsmessung (OLTS / Leistungspegelmessung) ist nicht Bestandteil unserer Standardleistung und wird nicht durchgeführt.
Die gelieferten OTDR-Protokolle dokumentieren die Dämpfungsverläufe, Reflexionsstellen und Spleißqualität nach branchenüblichem Standard und dienen als Nachweis der fachgerechten Ausführung.
Sollten weiterführende Messverfahren (z. B. nach DIN EN 61280-4-1/4-2) oder kundenspezifische Anforderungen gewünscht sein, bedarf dies einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung sowie ggf. Zusatzkosten.
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6. Eigentumsvorbehalt:
Die Firma cconnect behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine, der Firma cconnect die Demontage der Gegenstände, die ohne weitere Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an den Gegenständen zurückzuübertragen. Andernfalls ist der Kunde zu Schadensersatz verpflichtet. Die Kosten für Demontage und weitere Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden.
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7. Rücktritt:
Nimmt der Kunde die Ware nicht ab und tritt er vom Vertrag zurück, so ist er gegenüber der Firma connect zum Schadensersatz verpflichtet. Die Höhe des Schadens beträgt 25% des Auftragswertes, zusätzlich Planungs- und Ausarbeitungskosten in Höhe von 10% des Auftragswertes.
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8. Zahlung:
Sämtliche Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu leisten.
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9. Haftung:
Ansprüche des Kunden gegenüber connect auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma connect oder deren Mitarbeiter beschränkt.
Werden beim Betrieb, der von der Firma connect gelieferten und eingebauten Spleißboxen aggressive Medien verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet die Firma cconnect nicht.
Sofern die von der Firma cconnect gelieferten Boxen vor Freigabe durch cconnect vorzeitig in Betrieb genommen werden, hat der Kunde für dadurch eventuell entstehende Schäden und Folgekosten einzustehen.
10. Rücktritt:
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, ohne dass Firma cconnect ihm hierfür einen Grund gegeben hat, oder erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie darüber hinaus den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 15 % der vereinbarten Vergütung zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Firma cconnect ein geringerer Gewinn entstanden ist.
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11. Eigentumsvorbehalt:
Die Firma cconnect behält sich das Eigentum an den eingebrachten Gegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.